Unterweisungen
Was ist eine Unterweisung?
Arbeitgeber sind nach § 12 ArbSchG sowie den einschlägigen DGUV-Vorschriften verpflichtet, alle Beschäftigten regelmäßig über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterweisen. Eine Unterweisung muss:
- bei der Einstellung und bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen erfolgen,
- mindestens einmal jährlich wiederholt werden,
- arbeitsplatzbezogen, verständlich und nachvollziehbar gestaltet sein,
- schriftlich dokumentiert und durch die Mitarbeitenden quittiert werden.