Die ASA-Sitzung – Arbeitsschutzausschuss im Unternehmen
Was ist der Arbeitsschutzausschuss?
Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Gremium, das Arbeitgeber in Betrieben ab 20 Beschäftigten nach § 11 ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz) einrichten müssen. Er dient der Beratung und Koordination aller Maßnahmen zum Schutz von Leben und Gesundheit der Beschäftigten.
Ziel des ASA ist es, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten sowie eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit zu fördern.