Die Gefährdungsbeurteilung – Herzstück des Arbeitsschutzes
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument des betrieblichen Arbeitsschutzes. Nach § 5 ArbSchG ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Sie bildet die Grundlage für alle weiteren Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb.
Die Gefährdungsbeurteilung ist kein einmaliger Vorgang – sie muss regelmäßig überprüft und bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen, nach Unfällen oder auf Verlangen der Behörden aktualisiert werden