Neuer Arbeitsschutz

Arbeitsschutz Newsletter 2026

Auch 2026 treten keine komplett neuen Arbeitsschutzgesetze in Kraft, jedoch werden bestehende Vorschriften deutlich strenger kontrolliert. Betriebe sollten daher ihre Unterlagen und Abläufe im Arbeitsschutz überprüfen.

Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung muss aktuell sein und bei Änderungen im Betrieb angepasst werden. Besonders psychische Belastungen und neue Arbeitsformen werden stärker geprüft.
Gesetze/Quellen:
Arbeitsschutzgesetz §5, §6
DGUV Regel 100-001

Prüfungen von Arbeitsmitteln
Prüfungen z. B. von elektrischen Geräten, Leitern, Regalen und Maschinen müssen regelmäßig erfolgen, dokumentiert und durch befähigte Personen durchgeführt werden.
Gesetze/Quellen:
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
DGUV Vorschrift 3
TRBS 1203

Unterweisungen und Organisation
Jährliche Unterweisungen und klare Verantwortlichkeiten im Betrieb werden verstärkt kontrolliert. Eine vollständige Dokumentation ist erforderlich.
Gesetze/Quellen:
DGUV Vorschrift 1
Arbeitsschutzgesetz §12

Fazit
Der Fokus 2026 liegt auf aktuellen Gefährdungsbeurteilungen, dokumentierten Prüfungen und klarer Organisation im Arbeitsschutz. Bei Fragen unterstützen wir Sie gern.
 

 

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